Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Die Leistungen eines sogenannten SiGeKos liegen gemäß Baustellenverordnung grundsätzlich beim Bauherren.
Dieser vergibt diese Leistungen jedoch gerne direkt an seine ausführenden Firmen, um alles aus einer Hand zu bekommen.
Als geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung, RAB 30 Anlage B und C, können wir Sie optimal unterstützen.
Wir überprüfen die Notwendigkeit einer Vorankündigung und eines SiGe-Planes und erstellen Diese genauso wie die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk.
Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Sicherheit auf der Baustelle werden durchgeführt und dokumentiert.
Auch allgemeine Beratungen zur Sicherheit auf Baustellen, Aufstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsunterweisungen können von uns übernommen werden.
Sprechen Sie uns an!