Abfallmanagement
Nach der Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz wird besonderes Augenmerk auf die Entsorgung von gefährlichen Abfällen gelegt.
Diese müssen nun digital nachgewiesen werden.
Ob ausgebaute Stoffe von Baustellen, Hilfsstoffe oder Materialreste, für die Korrektheit des Entsorgungsweges ist immer die Person bzw. das Unternehmen verantwortlich, welches die Abfälle erzeugt.
Als geprüfter Abfallbeauftragter gemäß §54 KrWG, geprüfte verantwortliche Person für Entsorgungsfachbetriebe sowie geprüfte verantwortliche Person für Transportgenehmigungen haben wir das erforderliche Fachwissen zur korrekten Entsorgung von Abfällen.
Sprechen Sie uns an!